Muss ich nun in den Knast, wenn ich mich mit Freunden treffen? So absurd die Frage klingt, so berechtigt ist sie auch. Schließlich hat Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntag verkündet, wie wir uns im Kampf gegen das Coronavirus verhalten müssen.
Und Merkel hat auch deutlich gemacht: Das sind keine Empfehlungen, das sind Regeln! Und so kündigte sie auch Sanktionen bei Nichtbeachtung an. Im Klartext: Wer gegen die strengen Regeln verstößt, kann auch bestraft werden!
Wie hoch sind die Strafen?
Doch was bedeutet das konkret? Wieviel Strafe muss ich zahlen, wenn ich mich draußen mit Freunden treffe? Wenn ich mein Restaurant weiter betreibe? Wenn ich den Mindestabstand nicht einhalte.
Einmal mehr in dieser Corona-Krise lautet die Antwort: Das ist nicht eindeutig zu beantworten.
Denn: Weder die Bundesregierung, noch die einzelnen Länder haben bislang so etwas wie einen Bußgeld-Katalog für Corona-Verstöße veröffentlicht. Zwar ist die Sprache von Strafen in Höhe von "bis zu 25.000 Euro", doch konkreter wird es selten.
Nun hat die "Bild"-Zeitung erste Bußgeld-Beträge veröffentlicht, die in NRW gelten sollen. So würden öffentliche Treffen mit mehr als drei Personen mit 200 Euro Bußgeld bestraft, wer immer noch eine Bar oder Disco betreibt, soll 5000 Euro zahlen.
Experten gehen davon aus, dass die Höhe der Strafe auch von den Umständen abhängt: Wer auf dem Weg zum Supermarkt eine Gruppe Freunde trifft und sich unterhält, würde demnach weniger Strafe zahlen müssen als etwa die Teilnehmer einer Corona-Party.
Die wichtigsten Corona-Regeln im Überblick:
- Bürgerinnen und Bürger sollen sozialen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren
- Mindestabstand von anderen Menschen halten: 1,50 Metern, besser zwei Meter
- Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet
- Arbeitsweg, Weg zur Notbetreuung, Teilnahme an dringend nötigen Terminen, individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben weiter möglich
- Mit Freunden gemeinsam feiern - auch in den eigenen vier Wänden - ist inakzeptabel
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen, nur die Mitnahme von Speisen und Getränken ist gestattet
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege (Friseur, Massage etc.) werden geschlossen - Ausnahmen gelten nur für medizinisch notwendige Dienste
- In allen Betrieben ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen
- Die Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
Quellen: tagesschau.de, spiegel.de, bild.de