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Kassenleistung? Krankenkasse zahlt ab Juli Trisomie-Blutuntersuchung

Schwangere Frau streichelt ihren Baby-Bauch
© Bits and Splits / Adobe Stock
Vorgeburtliche Bluttests auf Trisomie werden ab Juli zur Kassenleistung. Schwangere müssen aber gewisse Kriterien erfüllen.

Schon 2019 hatten der Gemeinsame Bundesausschuss (G-Ba) von Ärzt:innen, Krankenkassen und Kliniken sowie das Bundesgesundheitsministerium dem Vorschlag auf die Kostenübernahme tendenziell zugestimmt. Doch ab Juli tritt diese Änderung nun auch in Kraft. Diese sorgt dafür, dass die Kosten der bereits seit 10 Jahren durchgeführten nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) nun in bestimmten Fällen nicht mehr von den Eltern getragen werden müssen. Bisher mussten Eltern hierfür je nach Anbieter:in zwischen 130 bis 540 Euro zahlen. Beim NIPT besteht kein Risiko einer Fehlgeburt. 

Nicht jede Familie hat einen Anspruch

Die Test-Kosten sollen nur "in begründeten Einzelfällen bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken" von der Krankenkasse getragen werden. Die Voraussetzung sei eine intensive ärztliche Beratung, berichtet die Tagesschau. Durch den Bluttest sei es möglich ab der zehnten Schwangerschaftswoche Erbgutbestandteile des Kindes aus dem Blut der Schwangeren zu isolieren. So können diverse Gendeffekte wie Trisomie 21, 18 und 13 festgestellt werden.

Führen die Tests zur Stigmatisierung?

Seit der Einführung des Bluttests gibt es Stimmen, die sich für oder gegen die Diagnostik aussprechen. Gegner:innen sehen in den Tests ein ethisches Problem. Schließlich führe das Testergebnis, das das Kind mit Trisomie auf die Welt kommen könnte, laut Expert:innen bei 90-95 Prozent der Schwangerschaften zu einem Abbruch.
Befürworter:innen sehen vor allem den gesundheitlichen Vorteil für Schwangere: Nämlich, dass die Tests heute zuverlässiger und risikoärmer seien als beispielsweise die seit den 70er Jahren ausgeführten invasiven Tests. Außerdem kann die Kostenübernahme bei Familien einen großen Unterschied machen. Behindertenverbände und die katholische Kirche sehen die neue Entwicklung eher kritisch. So äußerte die Deutsche Bischofskonferenz beispielsweise eine "besorgniserregende Tendenz in Richtung einer regelmäßigen Selektion", wie die Tagesschau berichtet. Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) befürwortet die Anpassung tendenziell. Allerdings sei dadurch die Aufklärung und die genetische Beratung der Eltern noch wichtiger.

Betroffenen Familien, bei denen eine Risikoschwangerschaft besteht, ist es selbst überlassen, ob sie sich nach der Diagnose für oder gegen die weitere Schwangerschaft entscheiden. Es gehe nicht darum, Kinder oder Menschen mit Behinderung zu diskriminieren oder ihr Dasein zu stigmatisieren. Stattdessen sei es lediglich eine Lösung, um Personen, denen dieses Wissen wichtig ist, eine sichere Alternative bieten zu können, so der G-Ba.

Denn auch mit Trisomie 21, 18 oder 13 können Menschen natürlich ein erfülltes und glückliches Leben führen, genauso wie ihre (teils nicht behinderten) Eltern. Doch gleichzeitig birgt eine Erkrankung mehrere Risiken. Beispielsweise hören oder sehen Menschen mit Down-Syndrom oft schlechter und haben ein erhöhtes Risiko auf einen Herzfehler oder eine Störung im Verdauungstrakt.

Verwendete Quellen: Tagesschau, Aktion Leben, Techniker Krankenkasse

lkl Brigitte

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