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Corona-Auszeit So können Familien mit geringem Einkommen Urlaub machen

Projekt "Corona-Auszeit für Familien" gestartet: Eltern mit zwei Töchtern auf einer Wiese
© Yuganov Konstantin / Shutterstock
Der Startschuss für das Projekt „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“ ist gefallen. Ab jetzt können Familien mit einem geringen Einkommen einen einwöchigen Urlaub buchen.

Nicht jede Familie kann sich einen Urlaub leisten, aber jeder sollte nach der fordernden Corona-Zeit die Möglichkeit haben, sich zu erholen. "Eine Familien-Auszeit wollen wir gerade für die Menschen ermöglichen, die es schwerer haben als andere", so Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht anlässlich des Buchungsstarts von "Corona-Auszeit für Familien." Die Ministerin besuchte eine der Familienferienstätten im schleswig-holsteinischen Bünsdorf. "Nach den enormen Anstrengungen durch die Pandemie sehnen sich viele Familien danach, endlich wieder rauszukommen, abzuschalten und Kraft zu tanken", so die Ministerin.

Worum geht es beim Projekt "Corona-Auszeit für Familien"?

Das Projekt "Corona-Auszeit für Familien" ist Teil des zwei Millionen Euro umfassenden Programms "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" der Bundesregierung. Ziel ist es, Familien eine Erholung von den Belastungen der vergangenen Monate während der Pandemie zu ermöglichen.

Bei der Corona-Auszeit bezahlt die Familie für einen Urlaub von bis zu einer Woche nur etwa zehn Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten in einer der teilnehmenden Familienerholungseinrichtungen.

Was sind die Voraussetzungen? 

  • Das Einkommen: Wer ein geringes oder mittleres Einkommen hat und unter eine bestimmte Grenze fällt, kommt für eine Unterstützung infrage. Diese Grenze richtet sich danach, welche Personen im Haushalt leben.
  • Erhalt von Leistungen: Wer den Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) erhält, ist ebenfalls berechtigt. Beim Einkommen wie auch beim Erhalt von Leistungen muss mindestens ein Kind minderjährig sein.
  • Familien mit einem Kind mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent sind ebenfalls berechtigt. Das Kind muss nicht minderjährig sein und das Einkommen spielt keine Rolle.
  • Wenn ein Elternteil eine Behinderung von mindestens 50 Prozent hat, ist die Anreise mit mindestens einem minderjährigen Kind ebenfalls möglich. Das Einkommen spielt auch in diesem Fall keine Rolle.

Eine Orientierung, ob das Gehalt unterhalb der Grenze liegt, bietet der sogenannte "Rechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung". Diese Berechnung gilt aber nur als Orientierung.

Wo sind die Unterkünfte und wie beantragt man die Auszeit?

Die Familieneinrichtungen sind in ganz Deutschland verteilt, von Langeoog bis in die Oberpfalz. Eine komplette Übersicht findet sich hier. Die Häuser sind auf die Bedürfnisse von Familien ausgerichtet und bieten pädagogisch begleitete Aktivitäten an.

Über die Übersicht können sich Familien für eine Unterkunft entscheiden und die Häuser direkt anschreiben. Von ihnen erhalten sie dann direkt das Corona-Auszeit-Formular. Sobald geprüft ist, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, kann der vergünstigte Aufenthalt verbindlich gebucht werden.

Der Zuschuss kann bis zu zweimal in Anspruch genommen werden. Einmal für einen Aufenthalt im Jahr 2021 und einmal für das kommende Jahr 2022.

Wo gibt es weitere Informationen?

Telefonisch gibt es weitere Informationen über die Hotline zur Corona-Auszeit, die unter der Nummer 0800 866 11 59 erreichbar ist. Oder direkt auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.

Quellen: "bmfsfj.de", "Pressemitteilung des BMFSFJ"

Dieser Artikel erschien ursprünglich bei ELTERN.de.

slr

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