Ein Mann aus den Niederlanden hat wahrscheinlich mehr als 550 Kinder gezeugt – und das per Samenspende. Der 41-Jährige hatte über Fruchtbarkeitskliniken, Samenbanken und Internet-Foren an unzählige kinderlose Paare Samen gespendet. Nach Angaben seines Verteidigers wollte er "bloß helfen".
Samenspender mit mehr als 550 Nachkommen gestoppt
Das Gericht in Den Haag verurteilte ihn dennoch. Er habe nicht nur gegen die gesetzliche Höchstgrenze verstoßen, sondern die werdenden Eltern auch bewusst über die Menge seiner bereits getätigten Spenden getäuscht. In den Niederlanden dürfen Samenspender höchsten 25 Kinder bei 12 Familien zeugen. Diese Grenze soll vermeiden, dass eine zu große Gruppe von Halbgeschwistern entsteht, die möglicherweise nichts voneinander wissen. Das Risiko von Inzucht sei zu hoch.
Hält sich der Samenspender nicht an das Verbot, droht ihm eine Strafe in Höhe von 100.000 Euro für jede weitere Spende.
In Deutschland gibt es keine Obergrenze für Samenspenden
In Deutschland gibt es diese Obergrenze für Samenspenden nicht. Das bedeutet, dass Männer, die regelmäßig über Jahre gespendet haben, ebenfalls eine große Anzahl an Nachkommen gezeugt haben könnten. Hinzu kommt, dass viele Kinder nichts von ihrer biologischen Herkunft wissen, so "Die Zeit". Wer also nicht weiß, dass er oder sie möglicherweise Hunderte Halbgeschwister hat, kann bei der Partner:innenwahl auch nicht darauf achten.
Laut Paragraf 173 des Strafgesetzbuches (StGB) ist Inzest verboten. Darunter verstanden wird der Beischlaf zwischen "leiblichen Verwandten aufsteigender Linie". Also zwischen Eltern und ihren Kindern, Großeltern und ihren Enkelkindern und unter Geschwistern und Halbgeschwistern. Es drohen bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Ergänzt wurde der Paragraf nachträglich damit, dass auch der Sex leiblicher (Halb-) Geschwister strafbar ist. Geahndet wird jedoch nur, wenn die (Halb-) Geschwister beide über 18 Jahre alt sind.
Inzest in direkter Linie ist in Deutschland verboten
Als Inzest wird lediglich der vaginale Geschlechtsverkehr gezählt. Oral- oder Analsex sowie Petting fallen nicht unter den Paragrafen 173 StGB. Damit ist auch gleichgeschlechtlicher Sex innerhalb der Verwandtschaft nicht strafbar – vorausgesetzt alle Beteiligten sind volljährig und handeln aus freien Stücken.
Sex zwischen adoptierten Kindern oder Stiefgeschwistern ist in Deutschland legal, genauso wie eine Ehe zwischen Cousine und Cousin oder Onkel und Nichte. 2014 hatte sich der Deutsche Ethikrat nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen den Fortbestand eines Gesetzes ausgesprochen, das den einvernehmlichen Beischlaf unter volljährigen Geschwistern unter Strafe stellt. Eine Gesetzesänderung ist aktuell nicht in Sicht.
Verwendete Quellen: instagram.com, zdf.de, zeit.de, mdr.de, deutschlandfunknova.de