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10 Fragen an den Experten Schnüffeln, naschen, blättern – ist das im Supermarkt erlaubt?

10 Fragen an den Experten: Schnüffeln, naschen, blättern – ist das im Supermarkt erlaubt?
© bodnarphoto / Adobe Stock
Probieren, riechen, Kleingeld loswerden: Was ist im Supermarkt erlaubt? Zehn Fragen an Rechtsanwalt Axel Haentjes vom "Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V.".

1) Darf ich im Supermarkt Obst probieren – zum Beispiel eine Traube?

Nein. Das Probieren von Lebensmitteln ist nur dann erlaubt, wenn das an einem Probierstand oder ähnlichem angeboten wird. Ansonsten ist die Ware so lange Eigentum des Supermarkts, bis sie bezahlt ist und darf erst danach verzehrt werden. Man würde ja auch keinen Apfel anbeißen, um zu testen, ob er einem schmeckt.

2) Durst! Darf ich schon mal aus der Flasche trinken, bevor ich sie bezahle?

Auch hier gilt leider: Die Ware ist so lange Eigentum des Supermarkts, bis sie bezahlt ist. Daher sollte – auch um Missverständnisse zu vermeiden – auf das Trinken im Laden verzichtet werden. Denn es ist nur schwer erkennbar, ob das Getränk noch bezahlt, es vollständig verzehrt oder der Rest im Regal entsorgt werden soll. Dann hätten wir es mit Diebstahl bzw. Unterschlagung zu tun.

3) Darf ich eine Packung öffnen, um daran zu riechen (z.B. am Shampoo)?

Das ist okay, wenn nichts aus der Shampoo-Flasche entnommen wird. Das gilt aber nur, wenn durch das Öffnen kein Siegel oder ähnliches zerstört wird. Wird eine Verpackung beim Öffnen beschädigt, ist es nicht erlaubt, da das Produkt dann nicht mehr verkauft werden kann.

4) Darf ich meine Einkäufe in der eigenen Tasche zur Kasse bringen?

Kund:innen werden in der Regel gebeten, die Ware bis zur Bezahlung im Einkaufswagen zu lassen, und das aus gutem Grund: Es ist für den Marktbetreiber nur schwer erkennbar, ob alle Waren an der Kasse aufs Warenband gelegt wurden oder ob nicht doch etwas in der Tasche "vergessen" wurde. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte man also besser einen Einkaufskorb oder -wagen nutzen.

5) Darf ich Sachen anfassen und danach wieder zurücklegen?

Das Erfühlen des Reifezustands von Obst und Gemüse ist erlaubt, allerdings sollte man dabei behutsam sein und keine Druckstellen hinterlassen. Dies gilt aus hygienischen Gründen aber nur bei Waren, die vor dem Verzehr gewaschen werden, also etwa bei Obst und Gemüse, nicht aber bei Backwaren.

6) Darf ich in Zeitungen und Zeitschriften blättern?

Das liegt im Ermessen des Marktbetreibers, der ja das Hausrecht im Supermarkt hat. Sicher wird niemand etwas dagegen haben, wenn Sie kurz blättern, um zu prüfen, ob Sie die Zeitung kaufen wollen oder nicht, solange Sie sie nicht beschädigen. Dauerlesen kann aber untersagt werden.

7) Wie lange darf ich einen Pfandbon einlösen?

Pfandbons unterliegen der normalen Verjährungsfrist von drei Jahren. Trotzdem werden die Kunden gebeten, den Pfandbon direkt einzulösen, damit die Abrechnung des Pfandes mit den zurückgegebenen Flaschen zeitnah erfolgen kann.

8) Darf ich auch kleine Beiträge mit der Kreditkarte bezahlen?

Streng genommen gilt nur Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel. Doch während das Electronic-Cash-Verfahren mittlerweile flächendeckend anerkannt wird, gilt dies für die Kreditkarte noch nicht. Rechtlich gibt es keine Untergrenze für das Bezahlen mit Kreditkarten, aber der Händler darf bestimmen, wann und ab welchem Betrag er die Karte akzeptiert.

9) Darf ich mein Kleingeld an der Supermarktkasse loswerden?

Das ist gesetzlich geregelt: Niemand ist verpflichtet, bei einer einzelnen Zahlung mehr als 50 Münzen anzunehmen.

10) Darf ich meinen Einkaufswagen vom Supermarkt nach Hause schieben, wenn ich ihn wieder zurückbringe?

Der Einkaufswagen ist Eigentum des Supermarkts und dazu vorgesehen, die Waren während des Einkaufes zu transportieren. Eine Entfernung der Wagen über die Sammelplätze hinaus ist nicht gewünscht.

Rechtsanwalt Axel Haentjes ist Leiter Lebensmittelrecht beim Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVLH).

Brigitte

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