Eigentlich hatten sie und ihr Mann zwei E-Mail-Konten, auf die sie beide zugreifen konnten. Doch als ihr Gatte sich ein weiteres Postfach – nur für sich – einrichtete, wurde eine Frau aus dem Kanton Aargau in der Schweiz stutzig. Wozu die Geheimniskrämerei?
Ihre Vermutung, dass da etwas nicht mit rechten Dingen zuging, sollte sich bewahrheiten.
Denn die Ehefrau konnte der Versuchung nicht widerstehen, loggte sich ein. Das Passwort kannte sie, ihr Mann hatte es auf einem Karteikärtchen notiert. Und was sie sah, bestätigte ihren üblen Verdacht: Mails und Fotos von ihrem Mann – und fremden jungen Frauen.
"Er stand bereits über längere Zeit mit mehreren Frauen in Kontakt", schilderte die Frau laut "Aargauer Zeitung" vor Gericht ihren Fund. Vor den Richtern musste sie sich verantworten, weil der untreue Gatte sich den Eingriff in seine Privatsphäre nicht gefallen ließ. Er zeigte sie an; die Staatsanwaltschaft erließ Strafbefehl, wegen des "mehrfachen und vorsätzlichen unbefugten Eindringens in ein fremdes Datenverarbeitungssystem".
Staatsanwalt fordert über 10.000 Euro Strafe
Rund 9900 Franken (8400 Euro) Geldstrafe plus 4300 Franken (3650 Euro) Buße forderten die Ankläger. Der Anwalt der Frau hielt dagegen: "Sie ist keine Hackerin und hat auch keine Passwörter geknackt." Die Karteikärtchen mit den Passwort haben ja sozusagen auf dem Präsentierteller gelegen.
Ausschlaggebend schließlich für den Gerichtspräsident: Die Schweizerin hatte vor ihrer Tat die Frage "Mache ich mich strafbar, wenn ich das Konto meines Mannes anschaue?" gegoogelt. Sie habe also durchaus Skrupel empfunden und die Unvorsichtigkeit ihres Mannes schlicht ausgenutzt.
Trotzdem verhängte der Richter zumindest eine niedrigere Strafe als vom Staatsanwalt gefordert. Er verurteilte die Frau zu 1500 Franken Geldstrafe und 300 Franken Buße. Zusammen sind das umgerechnet rund 1500 Euro.
Googles Antwort auf ihre Frage, so erklärte die Angeklagte vor Gericht, hatte die Schweizerin übrigens vergessen.