Entgegen einer Absprache entfernte ein Mann während des Geschlechtsverkehrs heimlich das Kondom. Dafür ist er am Dienstag in den Niederlanden zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Wer ein Kondom heimlich entfernt, macht sich strafbar
Der 28-Jährige hatte sich vor dem Gericht in Rotterdam der Nötigung schuldig bekannt. Obwohl seine Partnerin zuvor erklärt hatte, dass sie keinen ungeschützten Geschlechtsverkehr haben wolle, hatte er das Präservativ heimlich abgezogen.
Das Gericht verurteilte den Mann zu drei Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1.000 Euro. In den Niederlanden ist dies die erste Verurteilung wegen sogenannten Stealthings.
Verurteilung wegen Nötigung
Wie das Gericht erklärte, hatte der Angeklagte seine Partnerin der Gefahr ausgesetzt, "sich mit sexuell übertragbaren Krankheiten anzustecken und ungewollt schwanger zu werden". Eine Vergewaltigung lag jedoch nach Beurteilung des Gerichts nicht vor. Der Angeklagte und die Klägerin hatten einvernehmlich Sex, der Tatbestand der Nötigung bezog sich lediglich auf die nicht einvernehmliche Entfernung des Kondoms.
Auch in anderen Ländern hatte es bereits ähnliche Gerichtsentscheidungen gegeben, unter anderem in Deutschland, der Schweiz und Neuseeland. Kalifornien hatte 2021 als erster US-Bundesstaat das "Stealthing" verboten.
Was bedeutet "Stealthing"?
Unter "Stealthing" versteht man das Entfernen eines Kondoms beim Geschlechtsverkehr ohne Einwilligung des Partners. In Deutschland wird dies als sexueller Übergriff gewertet, kann allerdings auch als Vergewaltigung eingestuft werden. Tätern droht im Rahmen eines sexuellen Übergriffs eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Quelle: AFP