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Fragen zum Geld

Beantwortet von Helma Sick, unabhängige Finanzexpertin in München. Diesmal zum Thema Lebensversicherung, Testament und Grundsicherung.

BRIGITTE : Mit Bargeld über die Grenze? Ich habe gehört, dass neue Regeln gelten, wenn man ein Konto in einem anderen Land hat und Bargeld mit nach Deutschland nehmen will. Was hat sich da genau geändert?

Helma Sick: Die Bargeldkontrollen sind seit Juni 2007 strenger geworden. Innerhalb der EU dürfen Sie jetzt nur noch 10 000 Euro in bar mit sich führen, ohne an der Grenze sagen zu müssen, woher das Geld stammt. Vorher waren es noch 15 000 Euro. Überschreiten Sie eine Nicht-EU-Grenze, beispielsweise aus der Schweiz nach Deutschland oder umgekehrt, müssen Sie unbedingt alle Barbeträge über 10 000 Euro, aber auch Aktien, Sparbücher oder Schecks von sich aus melden - auch wenn diese aus einer legalen Anlage stammen. Geben Sie die Geldmittel nicht an, kann eine hohe Geldstrafe fällig werden. Die Zollverwaltung darf außerdem Daten, unter anderem an die Finanzverwaltung, weitergeben.

BRIGITTE : Lebensversicherung nach Scheidung? Mein Mann und ich sind dabei, uns zu trennen. Ich habe unsere drei Kinder großgezogen, nicht gearbeitet und deshalb keine eigene Absicherung. Mein Mann aber hat drei Lebensversicherungen, bei denen ich im Falle seines Todes als Bezugsberechtigte eingetragen bin. Das gilt doch auch weiterhin, also auch nach der Scheidung?

Helma Sick: Nicht automatisch. Ihr Mann kann nach der Scheidung jederzeit problemlos und ohne Ihr Wissen das Bezugsrecht bei seinen Lebensversicherungen ändern, also auch eine eventuelle neue Partnerin einsetzen. Sie können sich davor nur schützen, wenn Sie das unwiderrufliche Bezugsrecht eintragen lassen. Damit muss allerdings Ihr Mann einverstanden sein. Dieses unwiderrufliche Bezugsrecht kann dann nur mit Ihrer Zustimmung geändert werden. Sprechen Sie also so bald wie möglich mit Ihrem Mann darüber.

BRIGITTE : Bankenkrise auch bei Bausparkassen? Derzeit hört und liest man so viel von der Bankenkrise und wie die sich verzockt haben. Wie sicher ist denn mein Geld eigentlich bei einer Bausparkasse: Kann die eventuell auch Pleite gehen?

Helma Sick: Sie müssen sich keine Sorgen machen. Bei öffentlich-rechtlichen und privaten Bausparkassen sind Sie vor Insolvenz geschützt über die gesetzliche Einlagensicherung und einen freiwilligen Sicherungsfonds. Bauspareinlagen sind damit in unbegrenzter Höhe abgesichert, andere Anlagen bei Bausparkassen bis zu 250 000 Euro pro Anlegerin oder Anleger.

BRIGITTE : Sichere und rentable Anlage? Ich bin auf der Suche nach einer Geldanlage, die sicher ist, aber trotzdem rentabler als ein Sparbuch oder Festgeld. Außerdem soll sie steuerlich günstig sein, denn mein Freibetrag für Zinserträge ist schon ausgeschöpft. Eine Rentenversicherung habe ich schon, und an Aktienfonds traue ich mich nicht ran.

Helma Sick: Dann sollten Sie in offene Immobilienfonds investieren. Sie bieten Wertbeständigkeit und Inflationssicherheit. Schon mit kleinen Anlagesummen können Sie sich an interessanten Gewerbe-Immobilien in europäischen Großstädten oder weltweit beteiligen. Die Rendite offener Immobilienfonds entspricht in der Regel etwa der festverzinslicher Wertpapiere, liegt derzeit also zwischen vier und fünf Prozent. Offene Immobilienfonds sind aber steuerlich wesentlich günstiger als festverzinsliche Wertpapiere. Während Sie bei diesen die Zinserträge voll versteuern müssen, sind hier Erträge teilweise steuerfrei. Das verbessert die Rendite erheblich.

BRIGITTE : Testament notwendig? Ich bin ziemlich vermögend und leider nicht gesund. Nun bedrängt mich meine älteste Tochter (ich habe fünf Kinder), doch endlich ein Testament zu machen, weil es mit Sicherheit wegen der Aufteilung des Erbes mal Probleme geben wird. Ich weiß selbst nicht, warum, aber ich habe mich bisher immer geweigert. Was meinen Sie, ist das wirklich notwendig?

Helma Sick: Wenn Sie kein Testament machen, übertragen Sie die offenbar notwendige Auseinandersetzung ums Vermögen auf Ihre Familie, statt sie selbst zu führen. Nach dem Motto "Nach mir die Sintflut". Bei größerem Vermögen, das meist auch auf höchst unterschiedliche Anlagen wie Immobilien, Aktien, Beteiligungen, Lebensversicherungen und Antiquitäten etc. aufgeteilt ist, findet sich eine gerechte Verteilungslösung nicht so leicht. Ich meine, Sie sollten unbedingt die Aussprache mit Ihren Kindern suchen, um dann über ein Testament die Entscheidung zu fällen, wer was bekommen soll.

BRIGITTE : Keine Sozialhilfe mehr? Eine Freundin meinte neulich, es gäbe keine Sozialhilfe mehr. Jetzt mache ich mir Sorgen für später, weil ich in meinem Leben bisher kein Geld sparen konnte und von der geringen Rente, die ich bekommen werde, sicher nicht werde leben können.

Helma Sick: Anstelle der Sozialhilfe ist seit 2003 die so genannte bedarfsorientierte Grundsicherung getreten. Sie steht Menschen ab 65 Jahren zu und denjenigen ab 18, die auf Dauer erwerbsgemindert sind und dadurch nicht mehr für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Anders als früher wird auf das Einkommen von unterhaltspflichtigen Kindern oder Eltern nur dann zurückgegriffen, wenn sie mehr als 100 000 Euro im Jahr verdienen. Dieser Umstand erleichtert es vielen Betroffenen, die bisher den Gang zum Sozialamt scheuten, die Grundsicherung für sich in Anspruch zu nehmen. Der individuelle Bedarf wird ermittelt aus dem Regelsatz (z. Zt. 347 Euro für den Haushaltsvorstand), den Kosten für Unterkunft und Heizung und den Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung. Eigene Einkünfte oder Vermögen werden mit diesem Betrag verrechnet. Auch das Einkommen von Personen, die im gleichen Haushalt leben, spielt bei der Prüfung der Bedürftigkeit eine Rolle. Sind die Einkünfte höher als der Bedarf, besteht kein Anspruch auf eine Grundsicherungsleistung. Sind sie niedriger, wird der Unterschied dann entsprechend als monatliche Grundsicherung ausgezahlt.

Helma Sick hat ihr BRIGITTE-Buch "Wenn ich einmal reich wär" überarbeitet und aktualisiert (z. B. um das Kapitel Abgeltungssteuer).

Mit vielen Beispielen aus ihrer 20-jährigen Finanzberatungspraxis erklärt sie, was Frauen für ihre Unabhängigkeit und sichere Zukunft wissen sollten (254 S., 8,95 Euro, Diana-Verlag).

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