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Steuer-Tipps

Kinderbetreuung, Putzfrau, Steuervorteile für Alleinerziehende - Steuerexperte Holger Verch erklärt, wie Sie Geld vom Finanzamt zurückbekommen.
Tool bei Bedarf wieder einsetzen - dazu vor Text und Tool Kommentare wegnehmen Die Frist für die Abgabe der Einkommenssteuer-Erklärung 2009 läuft Ende Mai ab - zumindest für diejenigen, die selbständig sind oder neben dem Gehalt ein zusätzliches Einkommen beziehen, wie Miet- oder Zinseinnahmen. Deshalb wollten wir Anfang der Woche von Ihnen wissen, welche Fragen Sie zu Ihrer Steuererklärung haben.

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BRIGITTE.de hat dem Steuerexperten Holger Verch einige Fragen gestellt, unter anderem zu Themen wie Kinderbetreuung, Putzfrau und Steuervorteilen für Alleinerziehende. Hier finden Sie die Antworten.

Wann muss ich die Steuererklärung abgeben?

Die Steuererklärungsfrist läuft Ende Mai des Folgejahres ab. Diese Abgabefrist gilt aber nicht für jeden. Betroffen sind Selbständige und Freiberufler sowie Arbeitnehmer, die neben ihrem Gehalt weitere Einkünfte wie Miet- und Zinseinnahmen bezogen haben - sofern diese über 410 Euro im Jahr lagen.

Ende Mai abgeben müssen außerdem Personen, die so genannte Entgeltersatzleistungen (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld) erhalten oder einen steuerpflichtigen Zweitjob haben.

Wenn Sie mit der Steuererklärung noch nicht fertig sein sollten - keine Panik: Mit einer entsprechenden Begründung kann jederzeit eine Fristverlängerung beantragt werden. Darüber hinaus sind die Finanzämter "wegen Arbeitsüberlastung" meist auch nicht rasend schnell, die Abgabe der Steuererklärung anzumahnen.

Wer neben dem Gehalt keine weiteren Einnahmen hat, kann sich erst einmal zurücklehnen. In diesem Fall sind bis zur freiwilligen Abgabe der Steuererklärung zwei Jahre Zeit.

Lohnt sich die elektronische Steuererklärung über Elster?

Machen Sie Ihre Einkommensteuer-Erklärung über Elster, müssen Sie die jeweiligen Formulare unter www.elster.de auf Ihren Computer herunterladen. Vorteil: Steuererklärungen über Elster werden bevorzugt bearbeitet. Außerdem müssen Sie Belege in der Regel nur dann einreichen, wenn Sie das Finanzamt dazu auffordert. Es sei denn, es gibt eine gesetzliche Vorschrift, die Belege einzureichen, wie zum Beispiel bei Spendenquittungen, Nachweise für Beiträge zur Riester-Rente oder die Bescheinigung über das bezogene Arbeitslosengeld.

Muss ich trotz elektronischer Steuererklärung Belege einreichen?

Wenn in der Steuererklärung ein Feld vorgesehen ist "laut beigefügter Bescheinigung", müssen Belege vorgelegt werden. Das heißt aber nicht, dass Sie die anderen Belege sofort vernichten dürfen. Sie müssen aufbewahrt und auf Verlagen des Amtes nachgereicht werden. Früher musste man zusätzlich zur elektronischen Erklärung auch immer eine unterschriebene Papierfassung beim Finanzamt abgeben. Inzwischen gibt es auch eine vollständig papierlose Erklärung. Aus Sicherheitsgründen muss dafür aber mit einem Registrierungssystem ein persönliches Zertifikat angefordert werden.

Ich bin alleinerziehend - was kann ich absetzen?

Gute Nachrichten: Seit dem Jahr 2004 gibt es für Alleinerziehende in der Steuerklasse II eine finanzielle Entlastung. Aber nur, wenn sie wirklich alleinerziehend sind, also ohne Partner im Haushalt leben. Bei einer persönlichen Steuerbelastung von 25 Prozent (entspricht einem Jahreseinkommen von rund 35 000 Euro) bringt der Entlastungsbetrag immerhin 326 Euro in die Kasse. Achtung: Die Steuerbescheide sind vorläufig, derzeit laufen noch Musterklagen.

Kann ich Kinderbetreuungskosten absetzen?

Man liest in letzter Zeit viel über bessere steuerliche Absetzungsmöglichkeiten der Kosten für die Kinderbetreuung. Was ist dran? Seit vergangenem Jahr gibt es eine Neuregelung. Kosten für Kinderbetreuung können nun wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden. So können selbst Großeltern, die in vielen Fällen die Kinderbetreuung umsonst übernehmen, künftig dafür bezahlt werden. Die Eltern bekommen eine Steuerermäßigung, die Großeltern müssen für ihre Einnahmen dennoch in aller Regel keine Steuern zahlen - wenn sie unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen. Auch privat organisierte Kinderbetreuung wird durch diese Neuregelung lukrativer. Wenn Mütter dafür bezahlt werden, dass sie abwechselnd auf die Kinder ihrer Freundinnen aufpassen, lässt sich das inzwischen auch von der Steuer absetzen.

Und wenn meine Schwester aufs Kind aufpasst?

Meine Schwester passt ab und zu auf unsere Kinder auf, während wir arbeiten. Kann ich das Geld oder kleine Geschenke, die ich ihr gebe, als Kinderbetreuungskosten absetzen? Die Ausgaben können als Kinderbetreuungskosten in der Anlage Kind angesetzt werden, wenn klare und eindeutige Vereinbarungen zu Grunde liegen. Die 10 Euro oder die Kinokarten, die Sie der Schwester gelegentlich in die Hand drücken, können Sie nicht absetzen. Geltend machen können Sie regelmäßige Betreuungskosten. Setzen Sie dafür einen schriftlichen Vertrag mit Ihrer Schwester auf. Legen Sie dem Finanzamt zudem einen Nachweis über die Zahlung auf deren Konto vor. Achtung: Schließen Sie keinen Arbeitsvertrag mit Ihrer Schwester ab, sonst müssen Sie Beiträge zur Sozialversicherung leisten. Die Betreuung soll nicht regelmäßig an bestimmten Tagen stattfinden, ideal sind kurzfristige und unvorhergesehene Betreuungszeiten.

Ich möchte eine Putzfrau beschäftigen. Worauf muss ich achten?

Für Dienstleistungen im Privathaushalt bietet sich ein 400-Euro-Job an. Informieren Sie sich auf der Internetseite der Minijob-Zentrale. Dort können Sie sich für das so genannte Haushaltsscheck-Verfahren anmelden. Die Zentrale zieht dann die pauschalen Abgaben von Ihrem Konto ein. Das sind 10 Prozent Sozialversicherung (je 5 für Renten- und Krankenversicherung), 2 Prozent Pauschalsteuer, 1,6 Prozent gesetzliche Unfallversicherung und 0,1 Prozent Umlage, insgesamt also 13,7 Prozent. Bekommt Ihre Putzfrau zum Beispiel monatlich 400 Euro, werden 54,80 Euro eingezogen.

Wenn Sie eine Putzfrau eingestellt haben, dann ermäßigt sich Ihre Einkommensteuer im Haushaltsscheck-Verfahren um 10 Prozent Ihrer Kosten, maximal 510 Euro pro Jahr. Übrigens: Sie können auch einen Verwandten beschäftigen, der nicht mit bei Ihnen im Haushalt lebt.

Kann ich meine Versicherungen als Sonderausgaben absetzen?

Von den Einkünften können verschiedene private Ausgaben abgezogen werden, unter anderem die Sonderausgaben. Darunter versteht man eine Reihe von Lebenshaltungskosten, die zumeist aus sozial- oder steuerpolitischen Gründen zum Abzug zugelassen sind. Das Gesetz unterscheidet hier zwischen Vorsorgeaufwendungen und übrigen Sonderausgaben. Insbesondere den Vorsorgeaufwendungen ist seit 2005 besondere Beachtung zu schenken, denn in einem großen Rundumschlag hat der Fiskus mit dem Alterseinkünftegesetz nicht nur die Besteuerung von Renten und Pensionen, sondern auch die steuerliche Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen völlig neu geregelt.

Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zu Versicherungen, mit denen Sie für Alter, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit und Haftpflichtschäden vorsorgen. Neben Zahlungen an private Versicherungen gehören dazu vor allem Ihre Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. Aufwendungen für die Altersvorsorge werden besonders gefördert und auf lange Sicht - bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (im vergangenen Jahr 12400 Euro bei Ledigen und 24800 Euro bei Verheirateten) - vollständig abzugsfähig gemacht. Es kann sich lohnen, den Abschluss einer privaten kapitalgedeckten Altersversorgung (die "Rürup-Rente") in Erwägung zu ziehen. Hier hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2007 rückwirkend ab 2006 weiter nachgebessert. Auch die ebenfalls zu den Sonderausgaben gehörende - seit 2002 bestehende - Möglichkeit der "Riester-Rente" könnte mit ihren verbesserten Tarifen eine Alternative darstellen.

Lohnt es sich, Werbungskosten anzugeben?

Nicht für jeden. Wird nichts anderes angegeben, werden für jeden Arbeitnehmer pauschal Werbungskosten in Höhe von zurzeit 920 Euro im Jahr abgezogen. Dieser Betrag wird aber bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt, da er in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet ist. Wer unsicher ist, ob er über diesen Betrag kommt, sollte seine Werbungskosten immer auf der Anlage N eintragen. Für die meisten Arbeitnehmer sind das in erster Linie die Kosten für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Von 2007 an hat der Gesetzgeber für die ersten 20 Entfernungskilometer ein Abzugsverbot eingeführt, das aber vom niedersächsischen Finanzgericht als verfassungswidrig angesehen worden ist. Damit beschäftigt sich jetzt das Bundesverfassungsgericht. Deshalb sollten Sie auch in der Steuererklärung für 2007 die Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer geltend machen. Erst wenn das Finanzamt die Aufwendungen nicht anerkennt, können Sie Einspruch einlegen. Vielleicht liegt aber bis dahin schon eine Entscheidung vor.

Wenn Sie sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen möchten, sollten Sie jetzt einen Antrag stellen - inklusive der Fahrtkosten zur Arbeitsstätte für die ersten 20 Kilometer. Denn: Das niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass die Entfernungspauschale auch für die ersten 20 Kilometer auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden muss.

Weitere Werbungskosten sind Gewerkschaftsbeiträge, Ausgaben für Fachbücher, Kontoführungsgebühren oder Kosten für spezifische Arbeitskleidung, wie den Blaumann oder eine Uniform, die nicht vom Arbeitgeber bezahlt wird. Abgesetzt werden kann nur Berufskleidung, die man im Alltag nicht tragen kann - der Anzug des Bankangestellten gehört also nicht dazu. Ohne konkreten Einzelnachweis erkennt das Finanzamt bei typischer Berufskleidung regelmäßig 100 Euro an. Die Kontoführung wird für den beruflichen Anteil pauschal mit 16 Euro veranschlagt.

Der Experte

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Holger Verch, Diplom-Finanzwirt und Steuerexperte der Konz Steuerberatungsgesellschaft hat die Fragen für BRIGITTE.de beantwortet.

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