Als ich mit meinem Freund auf Sardinien den Mietwagen abholen wollte, trauten wir unseren Ohren nicht: Weil unser Flugzeug mit zwei Stunden Verspätung gelandet war, hatte man unseren Mietwagen bereits jemand anderem gegeben. Begründung: die No-show-Regelung, die bei „Nicht-Erscheinen zum vereinbarten Termin“ greift. Zwar hatten wir noch nichts bezahlt, standen nun aber wie viele andere aus unserem Flieger ohne Mietwagen da. Und die waren jetzt rar und unfassbar teuer. Die Urlaubsfreude war erst einmal futsch.
Noch mehr Pech hatte Herr M. aus Bonn, wie das „Europäische Verbraucherzentrum Deutschland“ exemplarisch berichtet. Er hatte 1.000 Euro für seinen Mietwagen auf Mallorca bezahlt, das Geld war direkt beim Buchen über die Kreditkarte eingezogen worden. Sein Flug hatte am Anreisetag ebenfalls zwei Stunden Verspätung, und auch ihm wurde mitgeteilt, dass seine Buchung wegen „No-show“ storniert worden sei.
Auf die Frage, ob er dann wenigstens sein Geld zurückbekäme, schickte man ihn zur Vermittlung. Dort wurde ihm die Rückzahlung verweigert und man riet Herrn M., Schadensersatz von der Airline zu verlangen. Doch eine Entschädigung nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung gibt es erst ab einer Verspätung von drei Stunden. Außerdem ist in dieser Verordnung gar nicht geregelt, dass die Mietwagenkosten erstattet werden.
2 Tipps, um böse Überraschungen mit "No-show" zu vermeiden:
- Achte beim Buchen auf die "No-show"-Regelungen in den AGB. Denn die Anbieter:innen unterscheiden nicht, ob du, die Airline oder ein:e Dritte:r die Verspätung zu verantworten haben.
- Bevorzuge Anbieter:innen, die keine Vorauszahlung verlangen und zahle möglichst erst vor Ort, wenn du den Autoschlüssel in der Hand hältst.
Noch mehr Ärger mit "No-show": Das Problem mit dem Namen auf der Kreditkarte
Das "Europäische Verbraucherzentrum Deutschland" warnt außerdem, dass Mietwagenreservierungen auch wegen anderer Formalien kostenpflichtig storniert werden können – etwa, wenn man selbst die Buchung durchgeführt hat, die Kreditkarte aber auf den Namen der Reisebegleitung ausgestellt ist. Trotz pünktlichen Erscheinens wird dann das Fehlen einer auf den Namen des:der Buchenden ausgestellten Kreditkarte als "No-show" angesehen. Ein Auto bekommt man dann zwar mit Glück trotzdem, aber nur zum deutlich höheren tagesaktuellen Preis. Man zahlt also für denselben Wagen zweimal.
Weitere Tipps zur Mietwagenbuchung findet ihr in der kostenlosen Broschüre "Mit dem Mietwagen durch Europa". Rat und Hilfe bekommst du kostenfrei beim "Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland".