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Airline-Streik? Das sind deine Rechte!

Airline-Streik - Passagiere stranden am Flughafen
© Parilov / Shutterstock
Ihr wollt in den Urlaub und die Airline streikt? Verdammt ärgerlich! Welche Rechte ihr habt und was ihr jetzt tun könnt, lest ihr im Überblick.

Wie enttäuschend! Man will in den Urlaub, auf den man sich seit Langem so freut - und dann streikt die Fluggesellschaft, bzw. deren Pilot*innen oder Flugbegleiter*innen. Auch blöd: Man sitzt am Urlaubsort fest, weil der Flieger am Boden bleibt. Streiken ist ein wichtiges Recht, aber für uns Reisende fühlt es sich an wie ein mittelschweres Desaster. Was ist jetzt zu tun?

Airline-Streik: Eure Rechte in einem Satz  

Kommt ihr wegen eines Streiks nicht weg, muss die Airline euch Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten, einen Ersatztransport und – falls nötig – auch eine Unterkunft zur Verfügung stellen.

Airline-Streik: Eure Rechte im Einzelnen

  • Beförderung 

Die Fluggesellschaft ist im Streikfall verpflichtet, betroffenen Passagieren einen Ersatztransport anzubieten. Fluggäste können ihren Flug kostenfrei umbuchen oder auch stornieren, um ein anderes Transportmittel zu nutzen. 

Bei kürzeren Strecken kann es sich lohnen, auf die Bahn umzusteigen. Passagiere sollten vor dem Ticketkauf aber die Zustimmung der Fluggesellschaft einholen, um sicherzugehen, dass diese die Kosten übernimmt. Auf jeden Fall alle Belege aufbewahren, um sie später bei der Airline zur Erstattung einreichen zu können.

  • Am Flughafen 

Wird euer Flug wegen eines Streiks annulliert, muss die Airline sich am Flughafen um euer Wohlergehen kümmern. Die Fluggesellschaft muss Essen und Getränke kostenfrei zur Verfügung stellen und euch die Möglichkeit geben, zu telefonieren oder E-Mails beziehungsweise Faxe zu verschicken. 

- Bei Kurzstreckenflügen bis 1500 Kilometern: ab 2 Stunden Wartezeit

- Bei Mittelstreckenflügen bis 3000 Kilometern: ab 3 Stunden Wartezeit

- Bei Langstreckenflügen ab 3000 Kilometern: ab 4 Stunden Wartezeit

  •  Unterkunft

Kommt ihr am selben Tag nicht mehr weg, muss die Airline euch eine Unterkunft zur Verfügung stellen und den Transfer zum Hotel organisieren und bezahlen.

Falls die Airline diese Leistungen nicht erbringt (was leider vorkommen kann), müsst ihr die Kosten zunächst selbst tragen. Dann aber die Belege unbedingt aufbewahren, um euch das Geld später von der Airline zurückzuholen.

Steht mir bei dem ganzen Ärger eine Entschädigung zu?

Nein, eigentlich nicht. Allerdings scheint sich das langsam zu ändern: Immer häufiger entscheiden Gerichte zugunsten der Passagiere. Besonders dann, wenn ein Streik von Arbeitgeberseite massiv provoziert und billigend in Kauf genommen worden ist. 

Was tun, wenn ich von dem Streik erfahre?

Wende dich zunächst an die Airline oder den Veranstalter, bei dem du gebucht hast. Wichtig: Trotz des Streiks unbedingt zur ursprünglichen Abflugzeit am Flughafen sein, denn es kann vorkommen, dass die Fluggesellschaft kurzfristig einen Ersatzflug anbietet - und den würdest du sonst verpassen.

Zum Nachlesen: Alle Rechte wurden in der EU-Verordnung 261/2004 festgelegt. 

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