Fährt man aus dem Stadtzentrum raus, scheint an jeder Ecke ein Autohaus oder eine Autowerkstatt seine Dienste anzubieten. Nur: Welche ist die richtige für mich? Und woran erkenne ich eine gute Werkstatt? Elf Dinge, die Sie beachten sollten, wenn Ihr Auto repariert oder überholt werden muss:
Die passende Werkstatt finden
Mit einem neueren Auto sollten Sie in eine Vertragswerkstatt fahren, besonders wenn während der Garantiezeit ein Mangel auftritt. Denn Nachbesserungen dürfen nur beim Verkäufer oder in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden. Hier wird das gesamte Spektrum angeboten, vom Ölwechsel über Inspektionen und Standard-Reparaturen bis hin zur Lösung kniffliger Elektronik-Probleme. Die gute Ausstattung, das gut geschulte Personal und die umfassende Ausrüstung haben aber leider ihren Preis.
Älteres Auto? Freie Werkstatt genügt
Freie Werkstätten sind markenunabhängige Betriebe (z.B. "Atu", "Pit Stop" oder "Euromaster"). Der Schwerpunkt liegt bei Wartungs- und Standardarbeiten (Auspuff, Kupplung, Bremse). Freie Werkstätten sind günstiger, weil nicht alle Reparaturen angeboten werden und die Ausrüstung eingeschränkt ist. Außerdem greifen sie auf Ersatzteile aus dem freien Teilehandel zurück und nicht auf Original-Ersatzteile der Hersteller.
Ist die Werkstatt sauber?
So banal wie wahr: Ist die Werkstatt sauber und aufgeräumt, ist das ein gutes Zeichen. Denn Reparaturen und Inspektionen erfordern Übersicht und Klarheit.
Ist die Werkstatt Mitglied der Kfz-Innung?
Ein rundes Schild mit der Aufschrift "Kraftfahrzeug-Gewerbe" und einem stilisierten Auto in der Mitte weist eine Werkstatt als Mitglied einer Kfz-Innung aus. Wenn Sie mit einem solchen Betrieb Probleme haben, können Sie kostenlos die Schiedsstelle der Innung einschalten.
Darf ich bei der Diagnose dabei sein?
Ein Mitarbeiter sollte Ihr Auto in Ihrem Beisein auf einer Hebebühne durchsehen. Und genau mit Ihnen besprechen, was alles repariert werden soll. Seine Reparatur-Empfehlung sollte er so erklären, dass sie auch für Laien verständlich ist.
Sind die Kosten klar?
Ein Kostenvoranschlag ist normalerweise kostenlos und dann sinnvoll, wenn umfangreiche Arbeiten fällig sind. Wenn Sie mehrere Angebote einholen und nicht sofort einen Reparaturvertrag mit der Werkstatt abschließen, wird oft ein Preis für den Kostenvoranschlag vereinbart. Erteilen Sie auf Grundlage des Kostenvoranschlags einen Auftrag, darf der Endpreis nicht wesentlich überschritten werden (Faustregel: 15 Prozent), ohne dass hierfür Ihre Genehmigung eingeholt wurde.
Werden Pauschal-Aufträge vermieden?
Alle Arbeiten sollten vorher im Detail abgeklärt werden. Lieber keine Pauschal-Aufträge erteilen (also nicht: "TÜV-fertig machen" oder "alle nötigen Arbeiten ausführen") - das kann teuer werden.
Wird alles schriftlich festgelegt?
Zu Ihrer Sicherheit sollten alle Absprachen schriftlich festgehalten werden. Je konkreter Sie Ihren Werkstatt-Auftrag formulieren, desto weniger Streitpunkte gibt es hinterher.
Bekomme ich eine Auftragsbestätigung?
Verlassen Sie die Werkstatt nicht ohne Durchschrift der Auftragsbestätigung. Nur mit einem solchen Beleg können Sie später nachweisen, welche Arbeiten Sie tatsächlich ausführen lassen wollten. Sie berechtigt Sie auch dazu, Ihr Auto nach der Reparatur wieder abzuholen.
Bekomme ich einen Fertigstellungstermin?
Versuchen Sie, einen Fertigstellungstermin schriftlich zu vereinbaren. Wenn die Werkstatt dann selbst verschuldet den Termin um mehr als 24 Stunden überschreitet, muss sie Ihnen entweder ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen oder 80 Prozent der angefallenen Mietwagenkosten übernehmen. Entschuldigt ist die Werkstatt, wenn sich der Arbeitsumfang geändert hat und Sie Bescheid wissen, wenn höhere Gewalt oder Streiks vorliegen oder wenn Zulieferungen ausgeblieben sind.
Werde ich über Auftragsänderungen informiert?
Stellt Ihre Werkstatt fest, dass der vereinbarte Preis nicht eingehalten werden kann, so müssen Sie vor Durchführung der betreffenden Arbeiten darüber informiert werden. Das Gleiche gilt für Arbeiten, die nicht im Auftrag stehen. Damit sich in solchen Fällen die Fertigstellung nicht verzögert, sollten Sie ständig erreichbar sein, während Ihr Fahrzeug in der Werkstatt steht. Erteilen Sie den Auftrag für solche Zusatzarbeiten aber ebenfalls nicht mündlich, sondern nur schriftlich, etwa per Fax. Wenn die Werkstatt ohne Sie zu informieren die vereinbarte Kostengrenze überschreitet, können Sie den Vertrag kündigen und müssen nur die Arbeiten bezahlen, die Sie beauftragt haben.