"Berlin Holiday Apartment" in Mitte für 95 Euro, "ruhige, schöne Wohnung mit Garten" für sechs Personen à 150 Euro oder sechzig Quadratmeter Altbau in Kreuzberg für vier Personen zu 99 Euro die Nacht: "Es gibt eine schicke, gut ausgestattete Küche, ein ruhiges Schlafzimmer mit Doppelbett zum Hinterhof und ein gutes Bad mit toller Badewanne. Die Wohnung ist toll für Paare, aber auch kleine Familien und Gruppen mit bis zu 4 Personen kommen häufig bei mir unter." Solche Übernachtungsangebote finden sich innerhalb weniger Sekunden beim Privatunterkunftvermittler Airbnb.
Bei Angeboten wie diesen kann kein Hotel mithalten. Die häufig zentral gelegenen, oft schönen Wohnungen, die massenhaft bei Onlineportalen wie Airbnb (mehr als 2 Millionen Unterkünfte in 34.000 Städten weltweit), 9flats oder Wimdu vermittelt werden, sind hochattraktiv für Touristen - auch für Familien, die sich einen Städtetrip mit Hotelübernachtung gar nicht leisten könnten. Und für die Gastgeber sind die Deals lukrativ.
Die Hoteliers sind wenig begeistert über die auf den Markt drängenden Privatunterkunftvermittler im Netz. Nicht nur in der Schweiz formiert sich Widerstand gegen die günstige Konkurrenz - das traditionelle Gastgewerbe fühlt sich benachteiligt, weil bei Privatvermietungen Auflagen wie Hygiene- und Sicherheitsvorschriften, Steuern und Gebühren entfallen.
Doch zunehmend sind auch die Städte und Kommunen alarmiert, die sich mit einer wachsenden Wohnungsnot konfrontiert sehen. Weltweit werden in den Metropolen ganze Mietshäuser in Ferienappartements umgewandelt. Wo attraktiver Wohnraum knapp ist, ist die Vermietung an Touristen auch vielen Anwohnern ein Dorn im Auge. Die Befürchtung: Die steigende Zahl an Urlaubsunterkünften in den Innenstädten könnte zu einem weiteren Anstieg der Mieten führen. Nicht nur weil das Wohnungsangebot sinkt, sondern auch, weil Mieter sich höhere Mieten leisten können, wenn sie immer mal wieder zum besten Freund ziehen, um ihre Wohnung zahlenden Gästen zu überlassen.
Shareconomy oder Profitstreben? Die Grenzen sind fließend.
Angesagte Städte wie Berlin oder Hamburg haben daher "Zweckentfremdungsverordnungen" erlassen, die die Nutzung von Wohnungen als Ferienappartements einschränken oder ganz verbieten. Die Gesetzgebung ist aber oft diffus - von Ort zu Ort gelten unterschiedliche Regeln, die festlegen, unter welchen Bedingungen es zulässig ist, Touristen zu beherbergen. So ist es in Hamburg erlaubt, Teile der eigenen Wohnung zu vermieten, solange man mehr als 50 Prozent der Fläche selbst nutzt. In Berlin wird ab 2016 die Vermietung von Wohnungen als Ferienappartements ganz verboten. Der Unterkünftevermittler 9flats hat seine Niederlassung in der Hauptstadt bereits aufgegeben.
Schätzungen zufolge werden im Zentrum Berlins zurzeit noch 20.000 bis 30.000 Ferienappartements angeboten. Aber entlastet das den Wohnungsmarkt überhaupt spürbar, wenn diese Wohnungen wieder dem freien Markt zugeführt werden? Ulrich Ropertz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbunds in Berlin, stellt die Gegenfrage: Wie lange dauert es, 30.000 Wohnungen zu bauen?
Wie Paula Kadelski, Communications Specialist bei Airbnb, betont, sollte man jedoch zwischen privaten Gastgebern und professionellen Ferienwohnungsanbietern unterscheiden. "88 bis 90 Prozent der bei uns angebotenen Wohnungen sind privat", so Kadelski. Die Gastgeber würden zum Beispiel ihre Wohnung untervermieten, wenn sie selbst im Urlaub sind, im Schnitt verdienten sie in Berlin damit knapp 2000 Euro im Jahr. Stichproben auf der Website ergeben allerdings, dass viele Wohnungsangebote rund ums Jahr verfügbar sind. Sinnvolle Shareconomy oder unsoziales Profitstreben? Die Grenzen sind hier fließend.
Was muss ich wissen, wenn ich selbst an Touristen vermieten will?
Wohnungseigentümer dürfen grundsätzlich an Feriengäste vermieten, es sei denn, es existieren Zweckentfremdungsverordnungen, die das untersagen. Da bundesweit unterschiedliche Regeln gelten, ist es grundsätzlich ratsam, sich über die lokalen Bestimmungen zu informieren, bevor man seine Wohnung im Netz anbietet. Wer illegal vermietet und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 50.000 Euro oder sogar mehr rechnen, wie ein aktueller Fall zeigt. Auch versteckte Kameras in vermieteten Privatwohnungen werden für Anbieter wie Airbnb zum Problem.
Wer zahlende Urlaubsgäste in einer Mietwohnung beherbergen will, braucht laut BGH-Urteil außerdem die ausdrückliche Erlaubnis des Eigentümers - eine normale Erlaubnis zur Untervermietung reicht nicht aus. Vermietet man die Wohnung ohne Genehmigung, kann es schnell ungemütlich werden. Von der Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung ist alles drin.
Allerdings: Wo kein Kläger, da kein Richter. Häufig sind es jedoch die Nachbarn, die intervenieren - wenn sie unter dem Dauerrumpeln der Rollkoffer oder dem Partylärm der wechselnden Gäste leiden. "Es ist eben ein Unterschied, ob in einer Wohnung eine Familie wohnt - oder vier Kumpels aus England oder Skandinavien", meint Ulrich Ropertz.
Werden Teile der Wohnungsausstattung von den Urlaubsgästen zerstört, ist man dem Vermieter gegenüber regresspflichtig. Auch wenn die eigenen Sachen kaputt gehen, hat man das Nachsehen. Klar sollte auch sein: Alle Einnahmen müssen versteuert werden.
Was sind günstige Alternativen zum Urlaub in der Privatunterkunft?
Der klassische Wohnungstausch stellt generell kein Problem dar. Und in ländlichen Regionen, die eher unter Leerstand als unter Wohnungsmangel leiden, ist das Mieten einer Ferienwohnung sowieso unproblematisch.
In den Städten heißen die günstigen Alternativen Motel One, Ibis oder B&B Hotels. Budgethotelketten wie diese eröffnen immer mehr Häuser in attraktiven Citylagen. Unkritisch ist auch das "Couchsurfing", bei dem man bei Einheimischen kostenlos übernachtet.
Auch die Jugendherbergen sind längst über den lauwarmen Früchtetee zum Abendbrot hinaus. Aber mit einem Loft im Herzen der Stadt kann das Stockbett sicher nicht mithalten.