Gemeinsames Testament: Wer darf Änderungen vornehmen?
Frage: In einem gemeinsamen Testament haben meine Eltern auch bestimmt, dass mein Bruder und ich zusammen für sie entscheiden sollen, wenn sie dies nicht mehr können. Nach dem Tod meines Vaters will mein Bruder nun erreichen, dass wir auch unabhängig voneinander agieren können. Ist es überhaupt zulässig, dass meine Mutter das gemeinsame Testament nachträglich ändert? Würde sonst eine Generalvollmacht zugunsten meines Bruders die frühere Verfügung außer Kraft setzen?
Helma Sick: Ein gemeinschaftliches Testament kann im Prinzip nach dem Tode eines Ehegatten vom Überlebenden nicht geändert werden. Dagegen handelt es sich bei der so genannten Vorsorgevollmacht, die Ihre Eltern im Testament erteilt haben, nicht um eine Verfügung für den Fall des Todes, sondern für den Fall einer Entschei dungsunfähigkeit zu Leb zeiten. Diese Vollmacht kann geändert werden: Ihre Mutter - aber nur sie selbst - kann andere Personen einsetzen. Sollte Ihre Mutter Ihrem Bruder eine Generalvollmacht erteilen, so ist dies allein keine Änderung der Vorsorgevollmacht. Wird die Generalvollmacht ausdrücklich auch für den Fall erteilt, dass Ihre Mutter nicht mehr selbst über ihre Angelegenheiten entscheiden kann, setzt dies die Bestimmung Ihrer Eltern im gemeinschaftlichen Testament außer Kraft.
Riester-Rente: Fürs Ausland ungeeignet?
Frage : Ich möchte im Alter mal in Griechenland leben. Deshalb habe ich auch keine Riester-Rente abgeschlossen, weil man ja alle Zulagen zurückzahlen muss, wenn man im Ausland wohnt. Warum eigentlich?
Helma Sick: Das haben sich vermutlich einige Leute gefragt. Jedenfalls hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Riester-Renten im europäischen Ausland ebenfalls uneingeschränkt bezogen werden können. Zulagen und Steuervorteile müssen also nicht mehr zurückgezahlt werden.
Berufsunfähigkeit: Welche Versicherung nimmt mich?
Frage: Ich bin Kabarettistin, 42, und möchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Bisher haben mich alle abgelehnt; angeblich ist das Risiko zu hoch. Was raten Sie mir?
Helma Sick: Viele Gesellschaften verwehren bestimmten Berufsgruppen - wie zum Beispiel Tänzern, Schauspielern, Kabarettisten - den Zugang zur Berufsunfähigkeitsversicherung, weil bereits eine geringe Beeinträchtigung zu einer Berufsunfähigkeit führen kann. Als Alternative kommt für Sie möglicherweise die bisher wenig bekannte Grundfähigkeitsversicherung in Frage. Beim Verlust wichtiger Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, Gehen oder Stehen wird eine monatliche Rente gezahlt. Ob die Beeinträchtigung durch Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfall entstanden ist, spielt keine Rolle. Gezahlt wird sogar dann, wenn der Beruf noch ausgeübt werden kann. Womit Sie Ihr Geld verdienen, ist für die Aufnahme nicht von Bedeutung.
Lebensversicherung: Versteuern oder nicht?
Frage: Zur Kapitalauszahlung aus privaten Rentenversicherungen haben Sie einmal sinngemäß geschrieben: Wer bei der Auszahlung über 60 Jahre alt ist und mindestens zwölf Jahre eingezahlt hat, muss die Gewinne nur zur Hälfte versteuern. Ich habe seit 20 Jahren eine Lebensversicherung, die demnächst ausgezahlt wird. Die Versicherungsgesellschaft sagte mir, ich müsse gar nichts versteuern. Beim Finanzamt dagegen hieß es, alle Gewinne müssten komplett versteuert werden. Wer hat recht?
Helma Sick: Beim Finanzamt war wohl der Wunsch der Vater des Gedankens. In Ihrem Fall hat die Versicherungsgesellschaft recht, denn Ihr Vertrag wurde vor dem 1. 1. 2005 abgeschlossen. Alle Kapitallebensund Rentenversicherungen, auf die das zutrifft, haben einen großen Vorteil: Die Kapitalauszahlung ist gänzlich steuerfrei nach zwölf Jahren Laufzeit und einer laufenden Beitragszahlung!
Dagegegen müssen Gewinne aus Versicherungen jüngeren Datums versteuert werden - je nach Laufzeit des Vertrages und Alter der Versicherten ganz oder zumindest zur Hälfte. Da Ihr Vertrag schon 20 Jahre läuft, können Sie sich aber jetzt auf eine steuerfreie Auszahlung freuen.
Bankenkrise: Ist mein Fonds pleite?
Frage: Ich habe vor zwei Jahren den Fonds "DJE Real Estate" abgeschlossen. Nun habe ich Angst um mein Geld, weil der Fonds offenbar pleite ist. Laut Zeitungsberichten wurde er jetzt vom Staat übernommen.
Helma Sick: Keine Sorge: Pleite und seit Kurzem in Staatsbesitz ist nicht Ihr Fonds, sondern die Bank "Hypo Real Estate". Sie sind offenbar über die Ähnlichkeit des Namen gestolpert: "Real Estate" ist die angelsächsische Bezeichnung für Grundbesitz und Immobilien. Deshalb führen mehrere Firmen und auch Fonds diesen Zusatz im Namen.
Ihr Fonds ist ein so genannter Dachfonds. Das bedeutet, er investiert in offene Immobilienfonds, in Immobilienaktien und Immobilienaktienfonds. Er gehört der Fondsgesellschaft DJE (Dr. Jens Erhardt), einer der angesehensten Vermögensverwaltungen Deutschlands. Der Fonds ist weder von der Pleite noch von einer Schließung bedroht.
Helma Sick führt in München ihr Unternehmen "frau & geld" gemeinsam mit Renate Fritz. Weitere Tipps finden Sie auf ihrer Homepage.